Wilhelm-Kabus-Str. 70 - 74 in 10829 Berlin (Schöneberg)
Auf dem großen Gewerbeareal zwischen Naumannstraße und Wilhelm-Kabus-Straße im Haus 34 befinden sich im 1. und 2. OG 40 Ateliers. Eingang in der Wilhelm-Kabus-Str. 74 über die Einfahrt Wilhelm-Kabus-Str./Torgauerstr. Doppelte Flügeltüren und ein großer Lastenaufzug erlauben auch großformatiges Arbeiten. In der Umgebung befinden sich viele Cafés, kleine Läden, der S-Bhf Julius-Leber-Brücke im Norden und der Bhf Südkreuz südlich des Geländes.
Die Ateliers werden im Rahmen des Berliner Atelierförderprogramm angeboten:
Im Rahmen des Atelieranmietprogramms (finanziert aus dem Arbeitsraumprogramm der Senatskulturverwaltung) werden öffentlich geförderte Gewerbeflächen als Ateliers für professionelle bildende Künstler*innen entwickelt und vergeben. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Professionalität im Bereich der Bildenden Kunst, ein jährliches Nettojahreshaushaltseinkommen das die Einkommensgrenzen nicht übersteigt sowie ein Wohnsitz in Berlin. Ein Vergabebeirat vergibt die geförderten Ateliers unter den Gesichtspunkten der berufliche und soziale Dringlichkeit. Alle zwei Jahre erfolgt eine erneute Prüfung des Einkommens (Einhaltung der Einkommensgrenzen), alle vier Jahre eine weitere Prüfung hinsichtlich des Fortbestandes der beruflichen und sozialen Dringlichkeit Ihres Atelierbedarfes. Sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt sein, ist die Teilnahme am Förderprogramm nicht mehr möglich. Der Ateliermietvertrag wird gekündigt. Die Künstler*innen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/ oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nachvermietung freizumelden. Eine Untervermietung ist nur mit Genehmigung für max. sechs Monate innerhalb von zwei Jahren möglich. Die ausgeschriebenen Flächen beinhalten i. d. R. die Atelierfläche + anteilige Nebenflächen (z.B. Flur, WC, Gemeinschaftsraum etc.). Nebenflächen sind keine Lagerflächen! Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Änderungen sind möglich.
* Hinweis zu den Preisgruppen A und B
Die unterschiedlichen Preisangaben der Ateliers beziehen sich auf die Einkommensgrenzen der Förderrichtlinie vom 01.11.2021. Hier sind Einkommensgrenzen der Förderschiene 1 (Preisgruppe A) bzw. Förderschiene 2 (Preisgruppe B)zugeordnet. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze 1, zahlen Sie bei erfolgreicher Bewerbung den angegebenen Mietpreis mit der Bezeichnung „A“; liegt es oberhalb der Bemessungsgrenze von Förderschiene 1, aber unterhalb der von Förderschiene 2, zahlen Sie bei erfolgreicher Bewerbung den Mietpreis mit der Bezeichnung „B“.
Bei Änderungen der Einkommenssituation kann die Förderstufe auf Wunsch einmal pro Jahr erneut überprüft und angepasst werden. Der aufgrund Ihrer Angaben in der Bewerbung zugeordnete Mietpreis gilt also für mindestens ein Jahr nach Vertragsabschluss.
Objekte
nummer
fläche in m²
fläche in m²
fläche in m²
gesamt *
B 384,02€
Ateliernummer: | 833 | |
Etage: | 2. OG | |
Ort: | Haus 34, 2. OG | |
Raumhöhe: | 3,80/2,90 m | |
Atelierfläche: | 48,76 m² | |
Nebenfläche: | 10,32 m² | |
Gesamtfläche: | 59,08 m² | |
Anzahl Räume: | 1 | |
Lastenaufzug: | Ja | |
Internet/WLAN: | Nein | |
Fördermiete (pro m²): * |
A 4,09€ | B 6,50€ |
Fördermiete (pro Monat): * |
A 241,64€ | B 384,02€ |
Bruttowarm: | Ja | |
Strom inkl.: | Nein | |
Stromzuschlag extra pro Monat (ca.): |
10,00€ | |
Voraussichtlich verfügbar ab: |
Es wird eine Reinigungspauschal von 3,65 €/mtl. erhoben.
Besichtigung: 18. September 2024 um 12:30 Uhr.
Bitte kommen Sie pünktlich.